Am 03.01.2025 war in den Schwerter RuhrNachrichten zu lesen, dass sich die Schwerter Bürger*innen u. a. eine sauberere Stadt wünschen. Das können wir von der Wählervereinigung für Schwerte voll und ganz nachvollziehen.

Jedes Jahr engagieren sich die Bürger*innen und auch viele Vereine bei der Veranstaltung „Schwerte putz(t) munter“ und es kommt viel Müll zusammen. Es fällt anschließend ins Auge, wie sauber unsere Stadt sein kann. Doch etwa vier Wochen später ist davon nicht mehr viel zu sehen.

Wir haben uns überlegt, wie man dem Müllproblem zu Leibe rücken kann. Es bringt nicht viel, die Strafen für die, die den Müll einfach auf die Straße werfen, zu erhöhen. Dafür müssten sie erst einmal erwischt werden.

Aus diesem Grund haben wir uns die Stadt Tübingen zum „Vorbild“ genommen. Diese hat eine Verpackungssteuer eingeführt, d. h. es werden 0,50 € auf Einwegverpackungen und 0,20 € auf Besteck erhoben. Ziel des Ganzen ist es, den Verpackungsmüll zu reduzieren und Mehrwegsysteme zu fördern.

Wir wissen, dass der größte Teil der Schwerter Bevölkerung seinen Müll ordentlich entsorgt und sehen diesen Antrag als eine Möglichkeit, das Bewusstsein für eine saubere Stadt zu stärken.

Hier ist unser Antrag in voller Länge zu lesen:

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung einer Verpackungssteuer nach dem Vorbild der Stadt Tübingen zu prüfen.

Ziel der Steuer ist es, die Verwendung von Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck zu reduzieren, Mehrwegsysteme zu fördern und die Vermüllung des öffentlichen Raums zu minimieren. Dabei sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die potenziellen Auswirkungen auf örtliche Unternehmen untersucht werden.

Gründe:

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 22. Januar 2025 die Verpackungssteuer der Stadt Tübingen als rechtmäßig erklärt. Diese Steuer, die seit dem 1. Januar 2022 erhoben wird, beträgt 0,50 Euro für Einwegverpackungen wie Kaffeebecher und Pommesschalen sowie 0,20 Euro für Einwegbesteck und weitere Hilfsmittel. Sie dient dem Zweck, die Verwendung von Mehrwegsystemen zu fördern und die Müllbelastung im öffentlichen Raum zu reduzieren.

Das Gericht bestätigte die Zulässigkeit dieser Steuer als „örtliche Verbrauchssteuer“ mit ausreichendem Ortsbezug. Es stellte fest, dass der Eingriff in die Berufsfreiheit der betroffenen Unternehmen verhältnismäßig und gerechtfertigt ist.

Dieses Urteil könnte als Vorbild für andere Kommunen dienen, um nachhaltige und innovative Maßnahmen zur Reduzierung von Verpackungsmüll einzuführen.

Angesichts der zunehmenden Belastung durch Einwegmüll und der Bedeutung von Umwelt- und Ressourcenschutz wäre eine solche Maßnahme auch für Schwerte ein wichtiger Schritt. Darüber hinaus könnte Schwerte mit einem solchen Modellprojekt Signalwirkung für andere Städte entfalten.

0 Kommentare

Hinterlasse ein Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert