Stellungnahme der WfS-Fraktion zur Beschlussvorlage Festlegung der Zügigkeit Schwerter Gymnasien

Stellungnahme der WfS zur Beschlussvorlage IX/0310
im ASS am 24.11.2015.

Festlegung der Zügigkeit der Schwerter Gymnasien.

Was in diese BS-Vorlage von der Verwaltung als zwingend erforderlich dargestellt wurde entspricht nicht dem Ergebnis der Besprechung aller Fraktionen mit der Bezirksregierung in Arnsberg in der letzten Woche.
Hier müssen wir feststellen, dass die Informationen aus Arnsberg über die Verwaltung an uns, die Fraktionen, nicht richtig übermittelt wurden.
Die Verwaltung hat diese Informationen, vermutlich auf Anweisung ihres obersten Chefs, unseren Bürgermeister, Herrn Böckelühr, durch einen sehr schwarzen CDU-Filter, falsch, verschleiert oder gar nicht weitergegeben.
Ich muss leider sagen, dass mein Vertrauen in die Aussagen der Verwaltung sehr gelitten hat wenn nicht gar ganz gegen Null gegangen ist.
Es wird mit den falschen Aussagen bezüglich der Festlegung der gymnasialen Eingangsklassen und dem Ausschluss auswärtiger Schüler eine Unruhe und eine Unsicherheit bei den Eltern der betreffenden Kinder erzeugt die wir uns gerne erspart hätten.
Alles diente nur dazu, den Ratsbeschluss zur Einrichtung einer 2. Gesamtschule im Nachhinein wieder zu kippen und die Eltern, zur Rettung unserer Gymnasien, von einer Anmeldung an den Gesamtschulen abzuhalten und die Gymnasien zu bevorzugen damit die, von der CDU favorisierte 7 zügige Dependance an der Gesamtschule im Gänsewinkel zustande kommt.
Hier wäre die Festlegung der Zügigkeiten nach dem Elternwillen, also nach den tatsächlichen Anmeldungen, von Anfang an sehr hilfreich gewesen.
Was ja nun plötzlich, laut der Bezirksregierung in Arnsberg, doch gehen soll.
Die Festlegung der Zügigkeit wird seit Jahren nach einem Schulentwicklungsplan von der Firma GEBIT, nicht nur für Schwerte, festgelegt. Es wird die Zahl aller Schüler, inklusive der auswärtigen Schüler, mit der angenommenen demografischen Entwicklung, hochgerechnet und somit, z.Zt. bis 2020, ermittelt. Eine Anpassung ist lediglich durch die Auflösung der Realschule am Bohlgarten
und u.U. der Einrichtung einer 2. Gesamtschule, erforderlich. Wir beschulen also auswärtige Schüler auch ohne Beschulungsvereinbarung mit den Nachbargemeinden schon seit ewigen Zeiten.
Nun soll das plötzlich nicht mehr möglich sein???
Es werden, von der CDU geführten Verwaltung, nun finanzielle Aufwendungen für auswärtige Schüler angeführt, die wir als HH-Sicherungsgemeinde nicht mehr leisten können. Auch hier handelt es sich um eine Falschinformation denn wir bekommen für jeden, in Schwerte beschulten Schüler über die Schlüsselzuweisungen (Produkt 016.001.001 / Konto 4 111 000) einen Zuschuss, auf den wir, gerade als eine solche Gemeinde, nicht verzichten sollten. Lediglich die Schülertransportkosten fallen zusätzlich an. Die Fixkosten der Schulen sind nicht unbedingt von der Schülerzahl abhängig und bleiben auch ohne auswärtige Schüler gleich hoch.
Die nun geforderte Beschulungsvereinbarung ist sehr sinnvoll und könnte die Frage nach den Transportkosten gegenseitig klären. Es wurden aber in den vergangenen Jahren, auch ohne diese Vereinbarung, schon lange auswärtige Schüler in Schwerte beschult und sie bedeutet nicht die Rettung unserer Gymnasien. Diese sind und werden durch die Einführung einer 2. Gesamtschule nicht in ihrer Existenz bedroht oder gefährdet.
Unsere Aussage über insgesamt 5 Züge an den beiden Gymnasien mit rein Schwerter Schülern diente einzig und allein dazu, der Verwaltung, entgegen ihrer jahrelangen Behauptung, es gäbe für eine 2. Gesamtschule nicht genug Schwerter Schüler, zu beweisen, dass es doch genügend Schwerter Schüler gibt.
Die Aussage, dass zur Einrichtung einer neuen Schule nur die Schwerter Schüler zählen, ist wahrscheinlich auch nicht mehr ganz aufrecht zu erhalten.
Daher die Bitte der WfS an die betreffenden Eltern:
Melden Sie Ihre Kinder dort an, wo Sie es für richtig halten. Denn auch lt. Schulgesetz ist der Elternwille zu berücksichtigen.
Wir werden alles unternehmen, dieses auch umzusetzen und der Verschiebung dieses Teiles unter Punkt 1 der BS-Vorlage, auf einen Zeitpunkt nach dem Anmeldeverfahren, zustimmen.

0 Kommentare

Hinterlasse ein Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert