Stellungnahme der WfS-Fraktion zum Artikel der Ruhrnachrichten

Mit Abwasser verdienten Städte Geld (auch in Schwerte) – zu Unrecht, wie jetzt vom Oberverwaltungsgericht festgestellt wurde.

Gebühren sind schlicht nach dem Kostendeckungsprinzip zu erheben. Weitergehende Gewinnmaximierungen oder Gewinnabführungen passen da nicht ins Bild, mit welchen Methoden auch immer. Genau dazu ermahnte die WfS beharrlich in den zuständigen Gremien – und das schon von Beginn an. Dabei stützte die WfS sich immer auf den Ursprungsgedanken des Kommunalabgabengesetzes, welches eine kostendeckende Bewirtschaftung vorsieht. Das schätzen wir allgemein für unsere Bürgerinnen und Bürger in Schwerte als Gebührenehrlichkeit.

Manche vermeintlich gute, bislang geduldete Idee, hat wie in diesem Fall eben doch kurze Beine und holt nicht nur die Entscheider jetzt schmerzvoll wieder ein.

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