AAntrag an den Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Umwelt

Antrag

  1. Prüfung und Wiedervorlage der Ergebnisse zur weiteren Entscheidung:
  1. Zur Senkung der Schadstoffbelastungen der Anwohner wird geprüft, welche der innerörtlichen Erschließungsstraßen und Wohnstraßen in Schwerte, soweit sie nicht als Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen ausgewiesen sind, für den Durchgangs- und Schleichverkehr mit dem Zusatz „– Anlieger und E-Fahrzeuge frei –“ beschränkt werden können.
  • Schriftliche Aufforderungen
  1. Der Bund, vertreten durch das Land NRW, dieses vertreten durch den Landesbetrieb Straßen -NRW wird aufgefordert, die Autobahn-Anschlussstelle im Bereich Lichtendorf nunmehr konkret anzugehen und bis zum Bau einer vollständigen Anschlussstelle die derzeit bereits bestehenden Zufahrtsmöglichkeiten zu öffnen / zu ertüchtigen; dazu zählt auch jene an der Baumaßnahme Brücke Sölder Straße.

Diese Forderung ist auch als Ausgleichsmaßnahme für die im Rahmen des B 236-Ausbaus vorgesehene Sperrung der Anschlussstelle Schwerte (A1) zu verstehen, die besonders starke Verkehrsbeeinträchtigungen erwarten läßt..

  1. Der Bund, vertreten durch das Land NRW, dieses vertreten durch den Landesbetrieb Straßen-NRW, wird aufgefordert die Immissionsschutzanlagen der planfestgestellten B 236 bezüglich des Abgasschutzes zum Schutz der Anwohner unter Anwendung der best verfügbaren Technologie und Wissenstand zu ertüchtigen, entsprechend des Minimierungsgebotes & Verschlechterungsverbotes bei der Planung von Bundesstraßen.
  1. Der Luftreinhalteplan ist laufend zu vervollständigen und zu aktualisieren.

Gründe:

Sachlage:

Schwerte gehört zu den deutschen Städten mit zu hoher Stickstoffoxydbelastung – kurz NOx-Belastung. Die Landesregierung hat am 17.3.2017 den Landtag NRW über die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU gegen Deutschland wegen der Grenzwertüberschreitung in deutschen Städten informiert. Schwerte ist eine dieser 31 NRW-Städte.

Die Gesundheit der Anwohner hat grundsätzlich Vorrang!

Millionen Dieselfahrer und Bürger in Städten mit belasteter Luft haben die Entscheidung teils gefürchtet, teils herbeigesehnt. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden: Fahrverbote sind nach geltendem Recht grundsätzlich zulässig. Die Richter schaffen damit einen Rechtsrahmen für Städte mit nachgewiesener NOx und Feinstaubbelastung, Fahrverbote zu verhängen.

Es kann auf uns zu kommen, dass Schwerte als Konsequenz aus den vorliegenden Emissionsdaten und dem Urteil Maßnahmen ergreifen muss um dem Schutzanspruch seiner Einwohner nachzukommen.

In welchem Umfang letztlich dann die Belastung aus dem Autobahnverkehr auf uns zurückschlägt kann nach dem Urteil des BVG vom 27.02.2018 nur vermutet werden, da der Schutzanspruch der Bevölkerung nicht nur auf die örtlich produzierten Schadstoffe abstellt sondern auf die Summe der Schadstoffe.

Es gilt nun für das gesundheitliche Wohl der Bürger und dem Wirtschaftsleben dieser vom Verkehr geprägten Stadt vorausschauend zu planen und im Rahmen unserer Möglichkeiten zu handeln.

Andreas Czichowski                                                         Thomas Keuthen

WfS Fraktionsvorsitzender                                   Sachkundiger Bürger für die WfS im AISU

Jonas Becker

Stellvertretender WfS Fraktionsvorsitzender

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