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Austausch mit der Klimaschutzmanagerin Eva Lüthen-Broens

 

Im März 2018 traf sich die WfS-Fraktion zu einem Austausch mit der Klimaschutzmanagerin Eva Lüthen-Broens. Dabei ist die WfS-Fraktion zu dem Schluss gekommen, dass die Klimaschutzmanagerin stärker in die Klimaschutzbelange, wie z. B. Verkehr, Bauwesen, usw., umfassend eingebunden werden soll. Sinnvoll wäre es deswegen, wenn sie zu allen Entscheidungen / Anträgen in diesem Bereich eine Bewertung bzw. Stellungnahme abgibt. Aus diesem Grund hat die WfS-Fraktion den Antrag gestellt, die verbindliche Einbeziehung der Klimaschutzmanagerin zu gewährleisten und zu dokumentieren.

Und so lautet unser Antrag:

Antrag:

Die Verwaltung wird damit beauftragt, in allen Beschlussvorlagen für den Rat und die Ausschüsse eine Standard-Formulierung zur Prüfung der Klimaschutzbelange (analog zu den Gleichstellungsbelangen und Inklusionsbelagen) vorzusehen.

Begründung:

Nach dem Leitbild der klimafreundlichen Stadt soll der Klimaschutz ein zentraler Bestandteil aller Entscheidungen und Handlungen in der kommunalen Verwaltungsstruktur sein. Bei einem Vortrag der Klimaschutzbeauftragen wurde dabei deutlich, dass eine generelle Beurteilung des städtischen Handelns bezüglich der Klimaschutzbelange zum Erreichen des Ziels klimafreundliche Stadt förderlich sein wird. Aus den Einzelmaßnahmen des Klimaschutzkonzeptes wie: „Klimaschutz als Prüfkriterium in der Stadtplanung und Bauleitplanung“, „klimagerechte Beschaffung“, „klimafreundliche Dienstmobilität“, „klimagerechtes Verhalten der städtischen Mitarbeiter“,… lässt sich ableiten, dass die Belange des Klimaschutzes in alle relevanten Fachbereichen der Stadtverwaltung getragen werden müssen, um so in allen kommunalen Handlungsbereichen auch einen dauerhaften Stellenwert zu erhalten. Um diesem Anspruch auch in allen politischen Beschlüssen gerecht zu werden und die dazugehörige Überprüfung durch die Politik in Ausschüssen und Rat zu ermöglichen, hält es die WfS-Fraktion für erforderlich, alle Rats- und Ausschussvorlagen analog zu den Gleichstellungsbelangen und Inklusionsbelangen einer Beurteilung zu unterziehen.

Die derzeitige Klimaschutzmanagerin besitzt dazu ein breites Fachwissen und verfügt über internationale Erfahrungen, die in die weitere Arbeit einfließen sollen.

Wir sehen hier neben CO2 Einsparungen, Belange der Energiewirtschaft und der Abfallwirtschaf, insbesondere die Belange des Stadtklimas (NOX, Feinstaub, Lärmschutz, Kaltluftabfluss), die durch Planungsvorhaben des Städtebaus, des Verkehrs, des Straßenbaus aber auch durch Eingrünungsmaßnahmen beeinflusst werden.

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