Leserbrief zum Thema Windkraftanlagen in Ergste

von Eckehard Weist

Das Bundeskabinett hat am 12.08.2020 ein „Investitionsbeschleunigungsgesetz“ beschlossen,   ein „Sondergesetz für die Windindustrie“.  Bisherigen Rechte von Bürgern und Gemeinden in Bezug auf Windkraftprojekte sollen erheblich eingeschränkt werden. Das Unternehmer – ABO-Wind aus Wiesbaden– hat offensichtlich die Gunst der Stunde genutzt und beantragt in Ergste zwei 195 m hohe Windkraftanlagen zu errichten. Der Rat der Stadt Schwerte hat eine Zustimmung  zu diesem  Antrag aus den bekannten und nachvollziehbaren Gründen versagt. Denn der Flächennutzungsplan der Stadt Schwerte sieht für diesen Standort Wald vor und keine Industrieanlage. Zudem ist der Flächenverbrauch für diese Anlage inklusive Zuwegunggewaltig.

Die Widersprüche zwischen den Erfordernissen des Klimaschutzes einerseits und des Naturschutzes anderseits treten bei diesem Projekt offen zu Tage. Umwelt- und Landschaftsschutzgründe sowie Bürger- und Gemeindeinteressen werden durch das „Turbogesetz“ zugunsten der Ökoindustrie zurückgedrängt. Spiegelt das wirklich den Willen der Bürger wieder? Energiewende im Hauruckverfahren auf Kosten von Verfahrens- und Beteiligungsrechten? In aktuellen Umfragen haben Jugendliche –aber auch viele Erwachsene- den Erhalt der Umwelt als besonders wichtig eingestuft und dem kann man nur zustimmen. Es steht jedoch außer Frage, dass Windkraftanlagen die Naturlandschaft verschandeln oder gar teilweise zerstören und darüber hinaus keine Bereicherung für unseren kränkelnden Wald sind. Der Focus sollte daher vordringlich darin liegen, nach anderweitigen Möglichkeiten  zu suchen, um alternativen Strom zu erzeugen- z.B.  Photovoltaikanlagen, Wasserkraftanlagen usw. –  . Im übrigensind noch viele Fragen zu klären:

– Warum kann  die Genehmigungsbehörde ( Kreis Unna ) in die Planungshoheit der Stadt Schwerte in einfacher Form eingreifen,

– welche Flächen werden für den Bau von Straßen für den Schwerlastverkehr in Anspruch genommen, der die ca. 74 m langen Rotorblätter und die Turmbauteile in den Wald liefern muss,

– was geschieht bei einem Brand und insbesondere mit brennenden  Hydrauliköl , wenn es sich im umgebenden Wald verteilt ,

– welche physikalischen Belastungen für die ErgsterBevölkerung vom Betrieb der Windkraftanlagen ausgehen,

– was geschieht mit den Vögeln und anderen Tieren , die im geplanten Standort leben,

– ob es Bürgschaften oder Rücklagen für die Entfernung der technischen Anlagen und Bauwerke gibt, mit denen die Rückbau- und Entsorgungskosten finanziert werden,

– ob es überhaupt Entsorgungsmöglichkeiten für das beim Bau der Rotoren verwendete Material gibt („ Sondermüll“)

– etc.

Es sollte daher seitens der Stadtverwaltung und Politik alles unternommen werden, um die Interessen der Schwerter Bevölkerung wirksam durchzusetzen, gegebenenfalls im Klagewege.

Schwerte, den 18.08.2020

Eckehard Weist , sachkundiger Bürger der WfS Fraktion  im Ausschuss für Bürgeranregungen und – beschwerden

Telefon 12297

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